energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

STAATLICHE FÖRDERMITTEL

Die angestrebte Klimaneutralität ist ein wichtiger Schritt, um unseren Planeten zu schützen und eine lebenswerte Zukunft für uns alle zu gewährleisten. Deshalb hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Wir müssen unsere CO2-Emissionen drastisch reduzieren, dies kann u.a. durch den Übergang zu erneuerbaren Energien, Elektromobilität und nachhaltige Landnutzung geschehen. Besonders wichtig ist die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Aus diesem Grund fördert der Staat energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäuden auf vielfältige Weise. Fördermittel erhalten Sie zum Beispiel für:

  • Heizungstausch >> bis zu 70% der förderfähigen Kosten
    Nur der Kunde/Bauherr selbst kann den Förderantrag bei der KfW stellen, allerdings wird hierfür eine sog. BzA-ID benötigt, die entweder von Ihrem (bei der KfW registrierten) Heizungsbauer oder von einem Energie-Effizienz-Experten über das KfW-Portal generiert werden kann. BzA steht für Bestätigung zum Antrag. Der Energieberater prüft hierbei, ob ihre neu geplante Heizungsanlage förderfähig ist, und welche Fördermittel Ihnen in welcher Höhe zustehen. Ohne BzA erhalten Sie keine Fördermittel!
    Nach Beendigung der Maßnahme ist dem KfW die sog. BnD (Bestätigung zum Antrag) vorzulegen. Auch hierfür wird wieder eine Identifikationsnummer (BnD-ID) benötigt, die der Bauherr vom EEE-Experten erhält.
    Als EEE-Experte unterstütze ich Sie bei der Planung und Umsetzung des Heizungstauschs, ich bereite den Abruf der Fördermittel vor und kümmere mich um alle hierfür benötigten Nachweise.
  • Verbessrung der Gebäudehülle (Dach- und Wanddämmung, Fenstertausch)  >> bis zu 20% der förderfähigen Kosten
  • Einbau und Erneuerung der Lüftungstechnik 
  • Optimierung der Heizungstechnik
  • Neubau von besonders energieeffizienten Gebäuden  >> zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 €
  • Beratungskosten
    für die Erstellung iSFP  >> bis zu 50% der Kosten (max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Mehrfamilienhäuser)
    für die Baubegleitung  >> bis zu 50% der förderfähigen Kosten 

Die Art der Förderung erfolgt auf unterschiedlichste Weise, z.B. durch Zuschüsse, steuerliche Absetzbarkeit oder zinsvergünstigte Darlehen

Eine Übersicht über die vielfältigen Fördermöglichkeiten für den  Bereich der energetischen Gebäudesanierung finden Sie auf der Webseite des LRA Forchheim
Infoblatt Förderprogramme (pdf)

In den meisten der o.g. Fälle benötigen Sie zwingend einen Energieeffizienz-Experten, der Sie bei der Beantragung und dem Abruf der Fördermittel unterstützt.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich berate Sie gerne.