Heizung modernisieren – Fördermittel 2026 optimal nutzen
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und die überarbeiteten Förderprogramme machen den Austausch alter Heizungen attraktiver denn je. Mit einer sorgfältigen Planung können Eigentümer hohe Zuschüsse erhalten und gleichzeitig ihre Energiekosten dauerhaft senken.
Als eingetragener Energie-Effizienz-Experte (EEE) begleite ich Sie von der ersten Beratung über die Fördermittelbeantragung bis zum Abschluss Ihres Projektes.
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden Heizungsanlagen, die die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes erfüllen und überwiegend erneuerbare Energien nutzen.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- Anschluss an ein Wärmenetz oder Gebäudenetz
- Hybridheizungen nach den jeweiligen Fördervorgaben
Welche Heizungsart für Ihr Gebäude wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, prüfe ich im Rahmen meiner Beratung.
Bestehende Heizungen
Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung muss grundsätzlich nicht sofort ausgetauscht werden.
Der Heizungstausch wird jedoch häufig sinnvoll,
- wenn die Heizungsanlage technisch überaltert ist,
- hohe Reparaturkosten entstehen,
- ohnehin umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind,
- oder attraktive Fördermittel genutzt werden sollen.
Gas- oder Ölheizung neu einbauen?
Auch künftig können unter bestimmten Voraussetzungen noch Gasheizungen eingebaut werden. Dabei gelten jedoch die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Vor dem Einbau einer fossil betriebenen Heizung ist in vielen Fällen eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung erforderlich.
Diese Beratung führe ich als zugelassener Energie-Effizienz-Experte gerne für Sie durch.
Aktuelle staatliche Förderung
Der Bund unterstützt den Austausch alter Heizungsanlagen weiterhin mit attraktiven Zuschüssen.
Je nach persönlicher Situation können unter anderem berücksichtigt werden:
- Grundförderung
- Einkommensbonus
- Geschwindigkeitsbonus
- EU-Wertschöpfungsbonus
- weitere Zuschläge entsprechend der jeweils gültigen Förderrichtlinie
Welche Förderung Sie tatsächlich erhalten können, ermittle ich individuell für Ihr Gebäude.
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich
Eine sorgfältige Planung ist die Grundlage für eine wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage. Deshalb erstelle ich vor dem Heizungstausch eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
Dabei wird für jeden einzelnen Raum die tatsächlich benötigte Heizleistung ermittelt. Diese Berechnung bildet die Grundlage für die Auslegung der neuen Heizungsanlage und stellt sicher, dass die Wärmepumpe weder über- noch unterdimensioniert wird.
Auf Basis der Heizlastberechnung führe ich anschließend die Berechnung des hydraulischen Abgleichs durch. Dabei werden unter anderem
- die erforderlichen Volumenströme berechnet,
- die Einstellwerte der Heizkörperventile ermittelt,
- sowie die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Heizkörper überprüft.
Gleichzeitig wird beurteilt, ob die vorhandenen Heizkörper für den Betrieb mit den niedrigeren Vorlauftemperaturen einer Wärmepumpe geeignet sind oder ob einzelne Heizkörper ausgetauscht beziehungsweise vergrößert werden sollten.
Aus beiden Berechnungen erstelle ich das VDZ-Formular für den hydraulischen Abgleich, das für viele Fördermaßnahmen erforderlich ist. Dieses Formular erhalten Sie von mir bereits weitgehend vorausgefüllt. Dadurch wird der Aufwand für den ausführenden Heizungsfachbetrieb erheblich reduziert und die notwendigen Nachweise können schneller erstellt werden.
Fördermittel beantragen
Der Förderantrag wird vom Eigentümer über das Kundenportal der KfW gestellt.
Hierfür benötigt der Antragsteller eine BzA-ID (Bestätigung zum Antrag), die ausschließlich von einem registrierten Energie-Effizienz-Experten oder einem entsprechend zugelassenen Fachunternehmen erstellt werden kann.
Ich prüfe für Sie
- die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens,
- die maximal förderfähigen Kosten,
- die mögliche Zuschusshöhe,
- sowie sämtliche technischen Voraussetzungen.
Erst danach kann der Förderantrag gestellt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten
Nach Durchführung der Maßnahme erstelle ich die BnD (Bestätigung nach Durchführung).
Erst mit dieser Bestätigung können die bewilligten Fördermittel ausgezahlt werden.
Hierzu prüfe ich unter anderem
- die Fachunternehmererklärungen,
- die Rechnungen,
- den hydraulischen Abgleich,
- sowie sämtliche technischen Nachweise.
Meine Leistungen
Ich begleite Sie während des gesamten Förderverfahrens.
Dazu gehören insbesondere:
- Fördermittelberatung
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Hydraulischer Abgleich
- Prüfung der Heizkörper
- BzA (Bestätigung zum Antrag)
- BnD (Bestätigung nach Durchführung)
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Prüfung sämtlicher Förderunterlagen
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie planen einen Heizungstausch oder möchten wissen, welche Förderung für Ihr Gebäude möglich ist?
Ich berate Sie persönlich und unabhängig im Raum Nürnberg, Erlangen, Forchheim, Bamberg und Umgebung.
