energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

ALLGEMEINE ENERGIEBERATUNG

Sehr gerne Informiere ich Sie über alle Energiesparthemen im gesamten (Wohn-) Gebäudesektor. Ich zeige Ihnen auf, mit welchen einfachen Maßnahmen Energie und somit Kosten gespart werden können und kläre Sie über die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) auf. Ich beantworte ihre Fragen zum (notwendigen?) Heizungstausch und informiere Sie über sämtliche Möglichkeiten einer möglichst wirtschaftlichen energetischen Gebäudesanierung unter Ausschöpfung der staatlichen Fördermittel. 

VERPFLICHTENDE ENERGIEBERATUNG

In folgenden Fällen sind Sie gemäß GEG verpflichtet, ein informatives Beratungsgespräch mit einem qualifizieren Energieberater (z.B. Energieeffizienz-Experten) zu führen:

  • als Käufer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen >> siehe GEG § 80 (4)
  • wenn Sie ihr Ein- oder Zweifamilienhaus komplett oder teilweise energetisch sanieren wollen  >> siehe  GEG § 50 
  • Eine neue Heizung einbauen wollen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (ohne Bedingung verpflichtend)


NEUBAU ENERGIEEFFIZIENZHAUS

Ich unterstütze Bauherren und Architekten beim der Realisierung von Energieeffizienzhäusern durch:

  • Erstellen eines entsprechenden energetischen Gesamtkonzepts
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Lüftungskonzept
  • Fördermittelberatung 
  • Fördermittelbeantragung
  • Baubegleitung


BESTANDSGEBÄUDE

Gerne biete ich meine Leistungen für Eigentümer von bestehenden Gebäuden an, im speziellen sind das:

  • Bestandsaufnahme der Bausubstanz und Bewertung dessen energetischen Zustands
  • Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP  (staatlich gefördert)
  • Bewertung der aktuell vorhandenen Heizungsanlage und Vorschläge für alternative und effizientere Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung
  • Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes bezüglich Fassaden- bzw. Dachdämmung, Fenstertausch, etc.
  • Einsatz erneuerbarer Energien (PV-Anlagen, Solaranlagen, etc.)
  • in Frage kommende Fördermittel von BAFA und KfW

Die Kosten hierfür  richten sich nach dem Umfang bzw. Aufwand der Energieberatung. Eine telefonische Anfrage sowie eine erstes kurzes Treffen zum Zweck einer ersten Kontaktaufnahme ist natürlich für Sie unverbindlich und kostenfrei.

FÖRDERMITTEL FÜR ENERGIEBERATUNG

Äußerst vorteilhaft ist es, eine von der BAFA geförderte Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan iSFP) zu vereinbaren, denn die Zuschüsse für diese Beratung liegen bei 50%, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (850 Euro für Mehrfamilienhäuser).
Diese Beratung verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu verbessern und zwar mit Hilfe von großzügigen staatlichen Fördermitteln für die Realisierung der zusammen mit dem Energieberater geplanten Maßnahmen. Es besteht allerdings kein Zwang für deren tatsächliche Durchführung.

Beim individueller Sanierungsfahrplan iSFP werden zwei Alternativen unterschieden:

  • Die Gesamtsanierung eines Gebäudes in einem Zug zu einem BEG-Effizienzhaus
  • Sanierung Schritt-für-Schritt mit mehreren Einzelmaßnahmen, alle aufeinander sinnvoll abgestimmt und über einen längeren Zeitraum

Diese geförderte Energieberatung ist ausschließlich Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes vorbehalten, die bei der dena (Deutsche Energie Agentur) gelistet, also zugelassenen sind.
Sehr gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans.