Selbstverständlich und in jedem Fall ist ein Gebäude luftdicht zu erstellen (siehe auch GEG § 13), schließlich verursachen Undichtigkeiten in der Gebäudehülle zum einen Wärmeverluste und zum anderen können Undichtigkeiten zur Schimmelbildung führen, wenn warme Innenluft an von kalter Außenluft umströmte und dadurch abgekühlte Bauteile trifft. Dennoch schreibt das GEG eine Überprüfung der Luftdichtheit für Standard-Gebäude nicht zwingend vor.
Trotzdem kann eine Luftdichtheitsüberprüfung natürlich sinnvoll sein. Nicht zuletzt deshalb, um die tatsächliche (weil niedrigere!) Luftwechselrate bei der Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs eines Gebäudes in Ansatz zu bringen. Mit der Folge, beispielsweise weniger Dämmung aufbringen zu müssen.
Bei der Durchführung des Blower-Door-Tests wird neben einer Überdruckmessung auch mit Unterdruck geprüft; bei dieser Methode können Undichtigkeiten sehr gut geortet werden.
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