energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

BAUBEGLEITUNG

Die Baubegleitung umfasst die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung während des gesamten Sanierungsprozesses. Die Baubegleitung stellt sicher, dass die energetische Sanierung effektiv durchgeführt wird und das Gebäude nach der Sanierung keine Bauschäden aufweist. Der unabhängige Experte muss vor Beauftragung der Handwerker und vor Beginn des Bauvorhabens beauftragt werden. Es ist sinnvoll, den Gebäudeenergieexperten für die komplette Bau-/bzw. Sanierungsmaßnahme einzubinden, also von der Beantragung der Fördermittel vor Baubeginn über die qualitätssichernde Baubegleitung bis hin zur Abnahme der Bauleistung und Abruf der Fördermittel.

Zu den Aufgaben der Fachplanung und Baubegleitung gehören unter anderem:

  • Erstellung eines energetischen Gesamtkonzepts (ggfs. bereits vorher mithilfe eines iSFP)
  • Berechnung des Effizienzhausstandards (ggfs. bereits im Vorfeld mittels iSFP)
  • Wärmebrückenkonzept (falls notwendig)
  • Lüftungs- und Luftdichtheitskonzept
  • Fördermittelberatung
  • Erstellen der Technischen Projetbeschreibung TPB (notwendig für die Fördermittelbeantragung)
  • Stichprobenkontrolle während der Bauausführung
  • Prüfung der Rechnungen auf Förderkonformität
  • Erstellung des Technischen Projektnachweises TPN (notwendig für den Abruf der Fördermittel)


FÖRDERMITTEL für Baubegleitung

Die Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Maßnahmen beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster)
  • Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlage, außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung 

Der Fördersatz beträgt aktuell 50 % der förderfähigen Ausgaben, diese sind gedeckelt auf:
5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, Insgesamt maximal 20.000 Euro

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