energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

ENERGETISCHE SANIERUNG VON BESTANDSGEBÄUDEN (Pflicht)

Als Gebäudeeigentümer entstehen Ihnen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewisse
AUSTAUSCH- bzw. NACHRÜSTPFLICHTEN  >> zum Beispiel

  • Die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach müssen gedämmt sein
  • Zentralheizungen müssen mit einer automatischen Regelung ausgestattet sein (Nachtabsenkung, Außentemperatursteuerung) 
  • Zentralheizungen müssen mit  Einzelthermostaten ausgestattet sein
  • Wärmeverteilungs- und WW-Leitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein 
  • Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (Ausgenommen Niedertemperatur- und Brennwertkessel)

Einige der o.g. Vorgaben gelten nicht, wenn Sie als Besitzer bereits seit Februar 2022 in Ihrem eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Als Käufer eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses müssen Sie o.g. Maßnahme innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf durchführen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Realisierung o.g. Maßnahmen im Rahmen einer Energieberatung.


ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG (freiwillig)

Wenn Sie ihr Gebäude komplett oder einzelne Bauteile der Gebäudehülle verändern oder modernisieren möchten, um Energiekosten zu sparen oder um Komfortgewinn zu erzielen, gibt es 2 Möglichkeiten die Anforderungen des GEG zu erfüllen:

  • Erfolgen nur einzelne Sanierungsmaßnahmen (zum Beispiel wird nur die Fassade oder nur das Dach gedämmt) oder werden lediglich Bauteile erneuert (etwa Fenster ausgetauscht), gibt das GEG bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des Bauteils vor >> GEG §48
  • Bei umfassenden Modernisierungen wird ‒ vergleichbar mit einem Neubau ‒ eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes durchgeführt und es müssen gemäß GEG §50 zwei Kriterien erfüllt werden:
    - der Jahres-Primärenergiebedarf darf den entsprechenden Wert des Referenzgebäudes um maximal 40% ü
    berschreiten. Der Bedarf an Primärenergie des sanierten Gebäudes darf hierbei also höher sein als bei einem entsprechenden Neubau
    - der spezifische Transmissionswärmeverlust der Umfassungsflächen darf einen bestimmten Höchstwert nicht überschreiten. Das ist abhängig vom Gebäudetyp, bei einem freistehenden EFH mit bis zu 350 m² Nutzfläche ergibt sich ein beispielsweise ein Maximalwert von 0,56 W/(m²K)


Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer energetischen Gebäude- und Heizungssanierung im Rahmen einer Energieberatung.
Äußerst vorteilhaft ist es, mit mir eine von der BAFA geförderte Energieberatung zu vereinbaren, denn die Zuschüsse für diese Beratung liegen bei 50%, maximal bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (850 Euro für Mehrfamilienhäuser).
Diese Beratung verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden mittels eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP zu verbessern und zwar mit Hilfe von großzügigen staatlichen Fördermitteln für die Realisierung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen. Es besteht allerdings kein Zwang für deren tatsächliche Durchführung.


FÖRDERMITTEL

Sowohl für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen als auch für Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie staatliche Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen in Anspruch nehmen. Bedingung hierfür ist das Erreichen von strengeren Anforderungen an Bauteile bzw. Gesamtgebäude hinsichtlich U-Wert, Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste.
Die für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen notwendige Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls mit bis zu 50% bezuschusst und auch die diesbezügliche Beratung im Vorfeld durch einen Energie-Effizienz-Experten wird mit bis zu 650 Euro bzw. 850 Euro gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. 
Bei Vorliegen eines iSFP verdoppelt sich die förderfähige Summe einer Einzelsanierungsmaßnahme auf max. 60.000 € (statt sonst nur 30.000 €)


Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Weitere Informationen von mir erhalten Sie hier.