Als Gebäudeeigentümer entstehen Ihnen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewisse
AUSTAUSCH- bzw. NACHRÜSTPFLICHTEN >> zum Beispiel
Einige der o.g. Vorgaben gelten nicht, wenn Sie als Besitzer bereits seit Februar 2022 in Ihrem eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Als Käufer eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses müssen Sie o.g. Maßnahme innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf durchführen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Realisierung o.g. Maßnahmen im Rahmen einer Energieberatung.
ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG (freiwillig)
Wenn Sie ihr Gebäude komplett oder einzelne Bauteile der Gebäudehülle verändern oder modernisieren möchten, um Energiekosten zu sparen oder um Komfortgewinn zu erzielen, gibt es 2 Möglichkeiten die Anforderungen des GEG zu erfüllen:
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer energetischen Gebäude- und Heizungssanierung im Rahmen einer Energieberatung.
Äußerst vorteilhaft ist es, mit mir eine von der BAFA geförderte Energieberatung zu vereinbaren, denn die Zuschüsse für diese Beratung liegen bei 50%, maximal bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (850 Euro für Mehrfamilienhäuser).
Diese Beratung verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden mittels eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP zu verbessern und zwar mit Hilfe von großzügigen staatlichen Fördermitteln für die Realisierung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen. Es besteht allerdings kein Zwang für deren tatsächliche Durchführung.
FÖRDERMITTEL
Sowohl für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen als auch für Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie staatliche Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen in Anspruch nehmen. Bedingung hierfür ist das Erreichen von strengeren Anforderungen an Bauteile bzw. Gesamtgebäude hinsichtlich U-Wert, Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste.
Die für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen notwendige Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls mit bis zu 50% bezuschusst und auch die diesbezügliche Beratung im Vorfeld durch einen Energie-Effizienz-Experten wird mit bis zu 650 Euro bzw. 850 Euro gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.
Bei Vorliegen eines iSFP verdoppelt sich die förderfähige Summe einer Einzelsanierungsmaßnahme auf max. 60.000 € (statt sonst nur 30.000 €)
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Weitere Informationen von mir erhalten Sie hier.