energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

EFFIZIENZHAUS

DEFINITION

Ein Effizienz­haus ist ein energetischer Standard für Wohn­gebäude, er stellt bestimmte Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an die Transmissionswärmeverluste eines neuen Gebäudes. Die Effizienz­haus-Stufe 40 z.B. besagt, dass dieses Haus im Vergleich zu einem Referenzgebäude nur 40 % Primär­energie benötigt und der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 55 % des Referenz­gebäudes liegt.
Dieser Standard ist nur durch eine Kombination  verschiedener baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung, und Lüftung zu erreichen. Darüber hinaus ist die Nutzung regenerativer Energien essentiell, der Einsatz von z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, PV- und Solaranlage sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung muss sorgfältig geplant sein.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten ab 2023 die Effizienzhaus-Stufe 55 (EH 55) vor. Für diesen neuen Mindeststandard gibt es keine Fördergelder.

BEG-KFN & BEG-KFN-QNG

Die KfW unterstützt den Bau und den Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen.
Voraussetzung hierfür ist das Erreichen der Förderstufe klimafeundlicheer Neubau BEG-KFN oder BEG-KFN-QNG.

Für beide Stufen (KFN und KFN-QNG) gelten folgende Förderbedingungen:

  • Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht
  • Minimaler CO2-Ausstoß. Die Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude QNG-Plus“ müssen erfüllt sein
  • Keine Heizung mittels Öl, Gas oder Biomasse
  • Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung der Anforderungen prüfen

Für die Stufe KFN-QNG gilt zusätzlich:

Es ist ein Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich. Das kann das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) sein. Das erfordert die Einbindung einer Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters. (zugelassene Bewertungssysteme sowie anerkannten Zertifizierungsstellen sind auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de zu finden)

FÖRDERMITTEL

Die Neubauförderung BEG KFN für private Bauherren besteht aus einem Kredit mit Zinsverbilligung. Es gibt also weder direkte Zuschüsse (Investitionszuschüsse) noch nicht rückzahlbare Tilgungszuschüsse.
Die Förderhöchstbeträge liegen bei:
100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN)
150.000 Euro für klimafreundliche Wohngeäbude mit QNG-Siegel (KFN-QNG)

ENERGIEBERATUNG

Ganz gleich was Sie vorhaben, ob Sie ein Standard-Effizienzhaus EH 55 oder ein KFN bzw. KFN-QNG bauen wollen: gerne unterstütze Bauherren und Architekten durch:

  • Erstellen eines entsprechenden energetischen Gesamtkonzepts
  • Wärmebrückenberechnung
  • Lüftungskonzept
  • Fördermittelberatung und Fördermittelbeantragung
  • Baubegleitung